Das SGH informiert

Elternbrief August 2025

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
die Schule hat begonnen und das Schulhaus bebt vor Lebendigkeit. Unsere neu
aufgenommenen Fünftklässler/innen erobern ihr neues Terrain und kommen an. Ich hoffe,
dass Sie und Ihre Familien sich wieder gut in den Schalalltag einfinden können. Gerne möchte
ich Ihnen auf diesem Wege einige wichtige Informationen zukommen lassen. Bitte beachten
Sie diese, da sie auch rechtliche Bestimmungen enthalten, die eingehalten werden müssen.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien nun ein schönes und erfolgreiches Schuljahr.
Herzliche Grüße
Ihre Katja Eicke

Neue Klassen 5
146 Schüler/innen in fünf Klassen sind seit den Sommerferien neu an unserer Schule. Da die
Stundentafel für die Jahrgangsstufe 5 nur 28 Stunden ausweist, haben wir für ein Halbjahr ein
zusätzliches Unterrichtsangebot mit jeweils einer Stunde in den Fächern Deutsch und
Mathematik eingerichtet. Im anderen Schulhalbjahr erhalten die Schüler/innen ein
zweistündiges Angebot im Bereich Medienkompetenz. In der Jahrgangsstufe 6, in der
Stundentafel mit 29 Stunden ausgewiesen, gibt es eine Klassenlehrerstunde. Dieses Konzept
hat sich bewährt und wird dementsprechend weitergeführt.

Epochalunterricht
Folgende Fächer werden im Wechsel epochal unterrichtet, d. h. in nur einem Halbjahr:

  • Medienerziehung und eine einstündige Verstärkung der Fächer Mathematik und
    Deutsch in der Jahrgangsstufe 5 (jeweils zwei Stunden pro Halbjahr)
  • Politik und Wirtschaft und Erdkunde in der Jahrgangsstufe 7
  • Physik und Geografie in der Jahrgangsstufe 9

Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass die Note im Halbjahreszeugnis eines epochal
im ersten Halbjahr unterrichteten Faches am Ende des Schuljahres versetzungsrelevant ist.

Wechsel von Religion nach Ethik und umgekehrt
Ein Wechsel ist nur zum Halbjahres- oder Schuljahreswechsel möglich. Der Antrag muss
spätestens zwei Wochen vor Halbjahres- bzw. Schuljahresende vorliegen. Das hierfür
erforderliche Formblatt ist über das Sekretariat erhältlich. Bei religionsmündigen Schülern und
Schülerinnen (Vollendung des 14. Lebensjahres) beantragt der Schüler / die Schülerin den
Wechsel selbst und die Erziehungsberechtigten nehmen mit Unterschrift davon Kenntnis. Bei
nicht religionsmündigen Schülern und Schülerinnen beantragen die Erziehungsberechtigten
den Wechsel.
Will ein Schüler / eine Schülerin einen Religionsunterricht besuchen, der nicht der eigenen
Konfession entspricht, so muss die aufnehmende Lehrkraft zustimmen. In der Regel ist ein
Wechsel zwischen den Konfessionen nicht vorgesehen.
Derzeit wird der Jahrgang 6 in gemischtkonfessionellen Lerngruppen unterrichtet.

Kriterien der Leistungsbewertung
Die Bewertung der Leistung muss transparent erfolgen und der Bewertungsmaßstab muss
einheitlich sein. Daher hat die Gesamtkonferenz einen Beschluss zu den Kriterien der
Leistungsbewertung gefasst. Sie finden den Beschluss „Kriterien der Leistungsbewertung“ auf
itslearning und auf unserer Homepage. Er enthält eine Zusammenstellung der gesetzlichen
und der schulinternen Regelungen. Einige Teile dieses Dokuments sind in der Aktualisierung
bzw. Überarbeitung. Bitte fragen Sie im Einzelfall daher gerne noch einmal bei dem Fachlehrer
/ der Fachlehrerin nach.

Landeselternbeirat in Hessen
Der Landeselternbeirat hat eine umfangreiche und äußerst informative Broschüre erstellt, die
Informationen über schulrechtliche Regelungen bereithält. Sie heißt „Worüber Eltern in
Hessen informiert sein sollten“. Diese Broschüre wird den Eltern auf der Homepage des
Landeselternbeirats online zur Verfügung gestellt. Sie ist sehr empfehlenswert!

Sekretariat – Öffnungszeiten
montags bis donnerstags: 07.30 Uhr bis 15.00 Uhr
freitags: 07.30 Uhr bis 14.00 Uhr
Mittagspause: 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr
Für die Schüler/innen ist das Schülersekretariat in beiden großen Pausen besetzt. Es befindet
sich neben dem Vertretungsplan und ist von der großen Halle aus zugänglich. Alle
Schülerangelegenheiten werden dort bearbeitet, nicht im Hauptsekretariat.

Termine
Alle Termine finden Sie auf itslearning. Nehmen Sie dazu in der ersten Ansicht ganz oben
folgenden Pfad:
„Links“ –> „Starkenburg-Gymnasium“ –> „Jahresterminkalender“

Bewegliche Ferientage, Studientage und Ferientermine
Herbstferien 06.10.2025 – 17.10.2025
Weihnachtsferien 22.12.2025 – 09.01.2026
Rosenmontag 16.02.2026 unterrichtsfrei
Faschingsdienstag 17.02.2026 Studientag, unterrichtsfrei
Osterferien 30.03.2026 – 10.04.2026
Nach Christi Himmelfahrt 15.05.2026 Brückentag
Nach Fronleichnam 05.06.2026 Brückentag
Sommerferien 29.06.2026 – 07.08.2026

Beurlaubungen
Die Schulpflicht ist ein hohes Gut, das nicht leichtfertig und nur auf der Grundlage einer
nachvollziehbaren Begründung in Form einer Beurlaubung ausgesetzt werden darf. Dennoch
kann es in Ausnahmefällen zu gut begründeten Situationen kommen, in denen Sie Ihre Kinder
während der Schulzeit beurlauben lassen möchten oder müssen.

  • Beurlaubungen von bis zu zwei Tagen können durch die Klassenleitung entschieden
    werden und sind dort schriftlich zu beantragen. Eine nachvollziehbare Begründung muss
    in jedem Fall vorliegen.
  • Beurlaubungen vor und nach den Ferien sind nur in Ausnahmefällen möglich.
    Buchungstechnisch und finanziell günstigere Reisemöglichkeiten sind ausdrücklich kein
    Beurlaubungsgrund!!!
  • Anträge müssen spätestens drei Wochen vor Ferienbeginn bei der Schulleitung schriftlich
    eingereicht werden. Die Anträge werden zu den Schülerakten genommen. Reichen Sie den
    Antrag rechtzeitig ein, da in der Schule noch einige Tage notwendig sind, um die
    Entscheidung treffen zu können. Je konkreter Sie schildern, warum Ihr Kind beurlaubt
    werden soll, desto schneller erhalten Sie eine Antwort.
  • Die Beurlaubungstage sind dabei immer auf ein absolut notwendiges Minimum zu
    beschränken.
  • Es kommt immer wieder vor, dass Familien an Glücksspielen teilnehmen und Fahrten
    während der Schulzeit gewinnen (z. B. ins Disneyland). Ihre Kinder werden für diese
    Fahrten nicht freigestellt.
  • Bevor Sie Buchungen von Flügen o. ä. vornehmen, muss Ihnen meine Genehmigung
    vorliegen. Bereits vorgenommene Buchungen sind kein Grund für eine nachträgliche
    Beurlaubung.
  • Bitte führen Sie die Freistellungsbestätigung durch die Schule bei Ihrer Reise bei sich. An
    Flughäfen wird während der Schulzeit kontrolliert, warum schulpflichtige Kinder
    außerhalb der Ferienzeit reisen.
  • Sollten Sie ohne Beurlaubung verreisen, werden die Tage als unentschuldigte Fehltage im
    Zeugnis Ihrer Kinder erscheinen. Außerdem müssen Sie mit einem Bußgeldverfahren
    rechnen.

Förderverein
Jede Schule kann sich glücklich schätzen, wenn sie von einem engagierten Förderverein
unterstützt wird. Viele Schulentwicklungsprojekte sind ohne die finanzielle Hilfe des
Fördervereins nicht möglich. Die Mitglieder des Fördervereins zeigen mit ihrem jährlichen
Beitrag von mindestens 20 € ihre Verbundenheit mit der Schule. Mit diesem Elternbrief
möchte ich für unseren Förderverein werben. Unterstützen Sie durch Ihre Mitgliedschaft die
Ausbildung der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Auf der Homepage finden Sie dazu
eine Rubrik und dort können Sie auch einen Aufnahmeantrag ausfüllen.
Ich bedanke mich bei allen Förderinnen und Fördern für Ihre Beiträge und auch bei den
Vorstandsmitgliedern des Fördervereins für die tolle und nachhaltige Unterstützung!


Ehemaligentreffen am 13.9.2025 von 16 – 19 Uhr
Das SGH lädt alle Ehemaligen jedes Jahr ein, einen Nachmittag miteinander zu verbringen. Das
Ehemaligentreffen findet am zweiten Samstag im September statt. Bei Kaffee, Kuchen und
musikalischer Untermalung können Sie Erinnerungen auszutauschen, an Schulführungen
teilnehmen oder mit Ihrem Abiturjahrgang Ihr Jubiläum feiern. Natürlich sind auch unsere
jüngeren Ehemaligen herzlich willkommen.

Wege der Konfliktlösung
In einer so großen Schulgemeinde wie dem SGH kann es selbstverständlich zu
Meinungsverschiedenheiten kommen. Innerhalb der Schulgemeinde haben wir uns im Falle
eines Konfliktes auf den folgenden bewährten Lösungsweg verständigt.
Ich möchte Sie herzlich bitten, diesen Weg der Konfliktlösung zu beachten. Bitte nehmen Sie
Abstand davon, Konflikte mit langen Mails über itslearning zu „lösen“. Die Plattform ist ein
sehr geeignetes Mittel, um schnell miteinander zu kommunizieren und Termine zu
vereinbaren. Konflikte sollten jedoch besser in direktem „menschlichen“ Kontakt miteinander
gelöst werden. Schulleitung, Personalrat und SEB-Vorstand des Starkenburg-Gymnasiums sind
froh darüber, mit diesem gemeinsam erarbeiteten transparenten Modell der Schulgemeinde
aufzuzeigen, wie Konfliktfälle an unserer Schule gelöst werden sollten, sodass die allerletzte
Möglichkeit, die Einschaltung von staatlichem Schulamt und/oder Hessischem Kultusministerium, nicht notwendig wird. Ermuntern Sie Ihren Sohn / Ihre Tochter bitte
ausdrücklich, auch selbst auf die Lehrkraft zuzugehen oder die Vertrauenslehrkräfte (Frau
Barrett und Herrn Fuchs). Die meisten Konflikte lassen sich schon auf diesem Wege gut lösen.

„4-Phasen-Modell“

Phase 1*
Die Schülerin / der Schüler sucht das klärende Gespräch mit der Lehrkraft. Hierzu kann
sie/er eine Vertrauensperson hinzu bitten (Pate, Mitschüler, Klassenleitung,
Vertrauenslehrer, Schulseelsorger/in, Suchtpräventionsbeauftragte/r).

*Diese Stufe kann entfallen, wenn sich die/der Schüler/In nicht in der Lage sieht, das
notwendige Gespräch alleine führen zu können.

Phase 2
Kontaktaufnahme zwischen Erziehungsberechtigten und Lehrkraft zwecks Vereinbarung
eines Gesprächstermins. Langanhaltender Email-Verkehr ist zu vermeiden.
Beide Seiten führen ein lösungsorientiertes Gespräch und dokumentieren dieses mittels
eines Ergebnisprotokolls. Dieses wird von den Gesprächsteilnehmer/innen unterschrieben
und die Erziehungsberechtigten erhalten auf Wunsch eine Kopie.

Phase 3
Endet das in Stufe 2 beschriebene Gespräch ohne ein für beide Seiten zufriedenstellendes
Ergebnis, so wird ein Mitglied der erweiterten Schulleitung zu einem weiteren Gespräch
gebeten.

Phase 4
Sollte auch in Stufe 3 keine Lösung gefunden werden, so leiten die Parteien aus Stufe 3 das
Gespräch an die Schulleiterin weiter.
Unabhängig von diesem Stufenmodell, welches sich primär auf Einzelprobleme bezieht,
sollen bei klassen-/lerngruppenbezogenen Problemen zuerst die Klassenelternbeiräte und
die Klassenleitung, dann der SEB-Vorstand und als letzte Instanz die erweiterte Schulleitung
hinzugezogen werden.


Wahl zur Schulkonferenz
Alle 2 Jahre werden die Mitglieder des höchsten Gremiums der Schule, der Schulkonferenz,
gewählt. In diesem Jahr ist es wieder soweit. Das Gremium setzt sich aus 6 Lehrkräften, 3
Schüler/innen und 3 Eltern zusammen. Als Eltern können Sie sich, unabhängig davon, ob Sie
sich als Elternbeirätin aufstellen lassen und gewählt werden, wählen lassen. Dies geschieht
auf der der ersten SEB-Sitzung (Schulelternbeirat). Ein Wahlausschreiben wird demnächst
veröffentlicht. neben dem Aushang in der Schule werde ich dieses auch auf Schulgemeinde in
itslearning veröffentlichen.

Schulentwicklung
Als Schule in einer sich wandelnden Gesellschaft sind auch wir in einer kontinuierlichen
Weiterentwicklung begriffen und überarbeiten zahlreiche Konzepte immer wieder, um
unserer Schülerschaft eine gute Ausbildung zu ermöglichen. Im Moment beschäftigen wir uns
in Gremien und Arbeitsgruppen mit den Themenschwerpunkten „Wertschätzung“, „Digitaler
Unterricht / KI“ und „Schutzkonzepte“. Auch als Eltern haben Sie die Möglichkeit
mitzuarbeiten, z. B. in der Schulkonferenz und ihren Arbeitsgruppen, oder als Elternbeirat. Wir
freuen uns, das SGH mit Ihnen und Ihren Söhnen und Töchtern zu gestalten!


gez. Katja Eicke