Förderungen am SGH

Individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler ist für das Kollegium des Starkenburg-Gymnasiums im Fokus seiner Tätigkeit. Die individuelle Unterstützung durch die unterrichtenden Lehrkräfte ist besonders wichtig, um eine optimale Förderung zu bieten, die den personenspezifischen Anforderungen und Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler gerecht wird. Unter der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler sind unter anderen folgende grundsätzlichen Aspekte zu verstehen:

  • Förderung besonderer Begabungen
  • Förderung von SuS mit Migrationshintergrund (DaZ)
  • Förderung aufgrund von Minderleistungen (rechtliche Vorgaben)
  • Förderung bei Teilleistungsstörungen (LRS und andere)

Im Folgenden werden die verschiedenen Bereiche zunächst in einer Kurzform vorgestellt. Das Förderkonzept soll einen Überblick darüber geben, wie die Schülerinnen und Schüler während ihrer Schulzeit am Starkenburg-Gymnasium gefördert und unterstützt werden können und zeigen, welche Zusammenhänge zwischen den einzelnen Angeboten bestehen. Gleichzeitig ergänzen sich die verschiedenen Fördermaßnahmen zu einem Gesamtkonzept, das den Schülerinnen und Schülern optimale Lernvoraussetzungen bietet.

Ganztages-Angebote zur Förderung

Das Starkenburg-Gymnasium hat es sich schon sehr früh zum Ziel gesetzt, den Schülerinnen und Schülern einen möglichst guten Unterricht anzubieten, der ihren Bedürfnissen und ihrer Leistungsfähigkeit angemessen ist.

Neben dem Unterricht gibt es weitere additive Förderangebote, die den Schülerinnen und Schülern außerhalb des Unterrichts verschiedene Möglichkeiten bieten, ihre besonderen Begabungen weiter zu vertiefen. Dies geschieht unter anderem durch ein vielfältiges Angebot an Arbeitsgemeinschaften, durch Unterstützung bei Wettbewerben und vieles mehr. Durch diese Angebote und das Engagement des Kollegiums ist das Starkenburg-Gymnasium seit 2004 eine von 50 hessischen Gütesiegelschulen für Hochbegabte.

Im Ganztagsangebot (GTA) finden sich diverse Förderkurse und vertiefende Veranstaltungen.

Die verschiedenen additiven Angebote werden im Folgenden noch genauer erläutert.

Thema:

Lese- und Rechtschreibschwäche

Ansprechpartnerin:

Frau G.Krieger

ZielZielgruppeVoraussetzungen
Verbesserung der RechtschreibleistungSuS der 5. und 6. KlassenEvtl. vorliegende Gutachten der Grundschule als Hinweis,Test und Diagnose der SuS der
5. Klassen
Beschluss der Klassenkonferenz (über verschiedene Abstufungen)
Verbesserung des SelbstbewusstseinsSuS der 5. und 6. Klassen

Bezug:

  • Handreichung: Umgang mit Lese- und Rechtschreibschwäche und Rechenschwäche bei Schülern/innen ( ABl. 4/2002)
  • Grundsätze zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben (Beschluss der KMK vom 4.12.2003) (ABl. 1/04)
  • Verordnung über die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen (VOLRR) vom 18.05.2006 (ABl. 6/06)
    Nachteilsausgleich für Schülerinnen und Schüler mit Funktionsbeeinträchtigungen, Behinderungen oder für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen

Thema:

Hochbegabtenförderung

Ansprechpartnerin:

Frau C. Wüstner

ZielZielgruppeVoraussetzungen
Förderung besonders leistungsfähiger SuS Förderung hochbegabter SuSSuS aller JahrgangsstufenNotendurchschnitt besser als 2; Einschätzung von Fachlehrern IQ-Test-Ergebnis / Einschätzung der Schule
Förderung von SuS mit besonderer SprachbegabungSuS mit besonderem Sprachtalent und Interesse (Jgst. 6 -13)Empfehlung durch Fachlehrer
Förderung von SuS mit besonderer Begabung in Mathematik und Naturwissenschaften:
* MINT- Experten (Jg. 5/6),
* Life Science Lab am DKFZ in
Heidelberg (ab Kl. 9)
* Erfinderlabor des Zentrums
für Chemie (ab Jg. 11)
SuS der Jahrgangsstufen
5 bis 13
Empfehlung und Einschätzung von Fachlehrern
Akzelerationsangebote nutzenSuS der Sekundarstufe IBeschluss der Klassenkonferenz
Längerer Auslandsaufenthalt ohne Wdh. einer Jgst.SuS der Sekundarstufe IINotendurchschnitt und ggf. Überprüfung in einigen Fächern

Bezug:

Schulprogramm
Konzept zur Hochbegabtenförderung

Beschreibung:

Das Starkenburg-Gymnasium ist seit 2004 Gütesiegelschule für Hochbegabte. Um „Gütesiegelschule“ zu werden, müssen bestimmte Anforderungen bezüglich der Erkennung, Beratung und Förderung hochbegabter Schüler und Schülerinnen erfüllt und konkrete Ziele umgesetzt werden. Die Beratungslehrkraft für Hochbegabtenförderung berät sowohl Lehrer als auch Schüler, wenn es um die Erkennung, Beratung und Förderung besonderer Begabungen von Schülern geht. Die Förderung der einzelnen Schüler ist sehr individuell und kann dementsprechend verschiedene Formen annehmen. Es ist möglich, dass Schüler in der Sekundarstufe I ein Schuljahr überspringen, dass sie an außerschulischen Förderprogrammen teilnehmen, dass sie sprachliche Talente in verschiedenen Sprachkursen vertiefen oder selbst Arbeitsgemeinschaften leiten, in denen sie ihre Begabungen und Neigungen weiter ausschärfen und anderen Schülern präsentieren und weitergeben können.

Weitere Informationen zur Hochbegabtenförderung befinden sich im Anhang und im Konzept zu Hochbegabtenförderung.

Thema:

Wettbewerbsförderung

ZielZielgruppeVoraussetzungen
Erfolgreiche Teilnahme an Wettbewerben durch Unterstützung bei der VorbereitungSuS aller JahrgangsstufenBesonderes Engagement und Leistungen der SuS
Unterstützung der SuS bei freiwilligen Wettbewerben und beim eigenständigen ArbeitenSuS aller JahrgangsstufenBesonderes Engagement und Leistungen der SuS
Erfolgreiche Teilnahme an der Chemie-OlympiadeSuS der Sekundarstufe IIBesonderes Engagement und Leistungen der SuS
Teilnahme an „Chemie, mach mit“ (ein Online-Wettbewerb)SuS der Klassen 7 – 10Besonderes Engagement und Leistungen der SuS
Erfolgreiche Teilnahme an der Mathe-OlympiadeSuS aller JahrgangsstufenBesonderes Engagement und Leistungen der SuS

Bezug:

Schulprogramm
Qualitätsbereich 5: Lehren und Lernen

Thema:

Deutsch als Zweitsprache

ZielZielgruppe>Voraussetzungen
Kompensation der sprachlichen Defizite im Vgl. zu den anderen SchülernSuS mit nichtdeutscher Herkunftssprache der Sekundarstufe ISuS mit Migrations-hintergrund und Festlegung durch die Klassenkonferenz

Beschreibung:

Die Förderkurse bestehen aus Kleingruppen und umfassen maximal 4 Stunden pro Woche.
Bezug:

  • § 3 Abs. 13 Hessisches Schulgesetz :
    „Schülerinnen und Schüler, deren Sprache nicht Deutsch ist, sollen unabhängig von der eigenen Pflicht, sich um den Erwerb hinreichender Sprachkenntnisse zu bemühen, durch besondere Angebote so gefördert werden, dass sie ihrer Eignung entsprechend zusammen mit Schülerinnen und Schülern deutscher Sprache unterrichtet und zu den gleichen Abschlüssen geführt werden können.“
  • § 8 a Abs. 1 Hessisches Schulgesetz:
    „Maßnahmen der Förderung von Schülerinnen und Schülern, deren Sprache nicht Deutsch ist (§ 3 Abs. 13), sind besondere Unterrichtsangebote zum Erwerb der deutschen Sprache oder der Verbesserung der deutschen Sprachkenntnisse, die in der Regel auf selbsterworbenen Grundkenntnissen aufbauen und die Schülerinnen und Schüler so fördern sollen, dass sie sich so bald wie möglich am Unterricht der Regelklasse beteiligen können.“

Thema:

LÖWENSTARK – Maßnahmen und Angebote für SuS zur Bewältigung der Corona-Krise

Wie eingangs erwähnt werden alle SuS an unserer Schule  individuell unterstützt. Im Rahmen des hessischen Landesprogramms LÖWENSTARK sind folgende zusätzlichen Fördermöglichkeiten hinzugekommen.

Nachhilfeangebot am Nachmittag

Zusätzliche Lehrkräfte im Fach Mathematik, die gezielt einzelne SuS in Absprache mit den unterrichtenden Lehrkräften unterstützen.

Arbeitsmaterialien, um entstandene Lücken selbstständig aufzuarbeiten

Verschiedene Projekte in einzelnen Unterrichtsfächern

Individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler ist für das Kollegium des Starkenburg-Gymnasiums im Fokus seiner Tätigkeit. Die individuelle Unterstützung durch die unterrichtenden Lehrkräfte ist besonders wichtig, um eine optimale Förderung zu bieten, die den personenspezifischen Anforderungen und Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler gerecht wird. Unter der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler sind unter anderen folgende grundsätzlichen Aspekte zu verstehen: