Der Unterricht in der gymnasialen Mittelstufe dient dem grundlegenden Ziel des Gymnasiums – dem Erwerb einer breiten und vertieften Allgemeinbildung. Die Schülerinnen und Schüler erhalten in der Mittelstufe schrittweise die Möglichkeit zur individuellen Schwerpunktsetzung und werden so auf einen erfolgreichen Besuch der gymnasialen Oberstufe vorbereitet.
Auch eine wichtige Phase der Persönlichkeitsentwicklung vollzieht sich in der Zeit der Mittelstufe: die Pubertät. In dieser Zeit müssen die Schülerinnen und Schüler eine neue Identität suchen und bilden, indem sie sich einer persönlichen und gesellschaftsbezogen Wert- und Sinnorientierung unterziehen. Sie müssen ein waches Selbstbewusstsein erlangen und erkennen, was sie als Individuum und Teil der Gesellschaft für wertvoll und sinnhaft erachten.
Die Schule will die Jugendlichen auf ihrem nicht einfachen Weg der Persönlichkeitsentwicklung durch Gewinnung und Festigung von Personal- und Sozialkompetenzen, auch im Rahmen von Menschenrechtsbildung und Demokratieerziehung sowie durch interkulturelles Lernen, begleiten und somit gleichzeitig auch ihre soziale Verantwortung stärken.
2. Fremdsprache
Lernstandserhebungen
Was wird geprüft?
Die Zentralen Lernstanderhebungen überprüfen dies in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch oder Französisch. Jedes Jahr werden bestimmte Bereiche eines Fachs getestet.
Wozu braucht man die Tests?
Außer der Schule erfährt niemand die Ergebnisse. Es gibt keine Rangliste. Schulen, Landkreise oder Bundesländer werden nicht miteinander verglichen.
Wer denkt sich die Aufgaben für die Tests aus?
Lehrerinnen und Lehrer aus ganz Deutschland erstellen die Tests zusammen mit Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen. Vor den Tests werden alle Aufgaben in Schulen ausprobiert.
Wer nimmt an den Tests teil?
Alle öffentlichen Schulen nehmen teil. In Klasse 3 schreiben alle Schülerinnen und Schüler in den Fächern Deutsch und Mathematik mit. In Klasse 8 schreiben alle Schülerinnen und Schüler in einem Fach mit.
Jede Schule bestimmt selbst, ob dieses Fach Deutsch, Mathematik, Englisch oder Französisch ist. Die Schulen können auch in mehreren Fächern mitmachen. Privatschulen und Förderschulen nehmen freiwillig teil.
Wie lange dauern die Tests?
In Klasse 3 gibt es zwei Tests in Deutsch und zwei Tests in Mathematik. Die Tests werden an vier Tagen geschrieben. Jeder Test dauert ungefähr eine halbe Stunde. In Klasse 8 dauert ein Test pro Fach ungefähr zwei Schulstunden.
Was ist, wenn mein Kind noch nicht so gut Deutsch spricht?
Kinder, die kürzer als 12 Monate in Deutschland sind und deshalb noch nicht so gut Deutsch verstehen oder sprechen, können auch mitschreiben. Die Lehrkräfte helfen Ihrem Kind.
Können auch Kinder mit Lernschwierigkeiten oder Behinderungen teilnehmen?
Ja. Die Lehrerin oder der Lehrer gibt die gleichen Hilfen wie im Unterricht auch.
Wann finden die Tests statt?
Klasse 3 schreibt die Tests jedes Jahr im April oder Mai. Klasse 8 schreibt die Tests jedes Jahr im Februar oder März. Die genauen Termine finden Sie hier.
Werden die Tests benotet?
Nein, die Tests dürfen nicht benotet werden. Sie sind keine Klassenarbeiten. Es gibt leichte, mittlere und schwere Aufgaben. Eine Klasse soll etwa die Hälfte der Aufgaben lösen können.
Wie kann sich mein Kind vorbereiten?
Die Tests prüfen, was das Kind über mehrere Jahre hinweg gelernt hat. Deshalb braucht es vorher nicht zu üben. Es gibt aber Tipps, damit man gut arbeiten kann, zum Beispiel:
- Bleibe ruhig, dann klappt es am besten.
- Löse zuerst die einfachen Aufgaben. Probiere dann die schweren Aufgaben aus.
- Zeige, was du kannst, auch ohne Noten.
Auch die Lehrerinnen und Lehrer geben den Kindern vorher Tipps und Hilfen.
Wie erfahre ich die Ergebnisse meines Kindes?
Die Lehrerin oder der Lehrer gibt eine Rückmeldung. Sie oder er sagt, was Ihr Kind schon gut kann und gibt Tipps zur Weiterarbeit.
Berufsorientierung
Auch die Berufsorientierung und die Hinführung zur Arbeitswelt sind feste Bestandteile, sodass den Schülerinnen und Schülern am Ende der Mittelstufe der Weg in eine Berufsausbildung oder einen weiterführenden beruflichen Bildungsgang ebenfalls offensteht. Die Mittelstufe des gymnasialen Bildungsgangs umfasst die Jahrgangsstufen 5 bis 10.
Wahlunterricht/3. Fremdsprache
Die Schülerinnen und Schüler im nicht verkürzten gymnasialen Bildungsgang (G9) sollen im Laufe der Mittelstufe vier Stunden Wahlunterricht besuchen. Die Erteilung des Wahlunterrichts bzw. der dritten Fremdsprache ist hier in den Jahrgangsstufen 9 und 10 vorgesehen. Wählt eine Schülerin oder ein Schüler die dritte Fremdsprache als Wahlunterricht, so umfasst dieser – wegen der Anschlussfähigkeit des Sprachenunterrichts in der Oberstufe – 6 Stunden.
Die im Rahmen der Gesamtstundenzahl zur Verfügung stehenden fünf Stunden Wahlunterricht sind grundsätzlich vorgesehen für:
- eine dritte Fremdsprache,
- das Heranführen an die Arbeitswelt,
- Informatik,
- die Verstärkung und Ergänzung des Pflichtunterrichts,
- die Vertiefung und Erweiterung des Bildungsauftrags der Schule,
- die Verfolgung sozialpädagogischer Ziele,
- die Ausprägung individueller Neigungen und Schwerpunkte im Rahmen des Bildungsangebots der Schule oder des Schulprofils.
Es besteht auch die Möglichkeit, Förder- und Differenzierungsangebote sowie freiwillige Unterrichtsveranstaltungen (Arbeitsgemeinschaften – AGs) auf die Unterrichtsverpflichtung anrechnen zu lassen. Die jeweilige Schulkonferenz trifft die Entscheidung über Art, Umfang, Schwerpunkte und Verteilung der Stunden auf die einzelnen Jahrgänge, wobei diese Entscheidung ein schlüssiges Konzept spiegeln sollte, das sich am Schulprofil und an den in der gesamten Schulgemeinde getragenen schulspezifischen Bildungs- und Erziehungsschwerpunkten orientiert und schulinternen Qualitätskriterien entspricht.
Die Schulen achten in Eigenverantwortung auf die Einhaltung der Belegung im Laufe der Mittelstufe. Die Belegung wird durch Zeugniseinträge dokumentiert. Die Schülerinnen und Schüler sowie deren Elternwerden von den Schulen entsprechend beraten.
Die Teilnahme am Wahlunterricht wird – außer im Bereich der Fremdsprachen – nicht mit Noten, sondern durch die Vermerke „teilgenommen”, „mit Erfolg teilgenommen” und „mit gutem Erfolg teilgenommen” dokumentiert. Wegen der bereits erwähnten Anschlussfähigkeit des Sprachunterrichts in der Oberstufe sind in den Fremdsprachen grundsätzlich Noten einzusetzen, es sei denn, es handelt sich um ein Angebot aus dem Bereich einer AG (z. B. „Schwedisch-AG“), das in der Sekundarstufe II nicht weitergeführt werden kann.
Noten sind des Weiteren einzusetzen, sofern es sich um Unterrichtsveranstaltungen handelt, die mit einem Unterrichtsfach oder einem Lernbereich des Pflichtbereichs in engem Zusammenhang stehen und wenn die Leistungen mit den Noten „befriedigend” und besser zu bewerten sind. Andernfalls ist der Vermerk „teilgenommen” aufzunehmen.
Auslandsaufenthalte
Aufenthalte in einer ausländischen Schule im Rahmen eines Schüleraustausches oder eines entsprechenden Programms oder eines Praktikums zur Berufsorientierung im Ausland sollen gefördert werden. Es soll den Schülerinnen und Schülern, die im Ausland eine Schule besuchen, ermöglicht werden, ihre schulische Ausbildung nach ihrer Rückkehr ohne zeitlichen Verlust fortzusetzen. Bei Auslandsaufenthalten während der Einführungsphase sind nach der Rückkehr in der Regel daher ein direkter Eintritt in die Qualifikationsphase, bei Auslandsaufenthalten während der Qualifikationsphase die Anrechnung von Leistungen aus der Einführungsphase und aus dem Ausland möglich (auf Antrag).
Mittlerer Abschluss im nicht verkürzten gymnasialen Bildungsgang (G9)
Schülerinnen und Schüler des nicht verkürzten gymnasialen Bildungsgangs (G9) können sich das Zeugnis der Jahrgangsstufe 10 mit dem mittleren Abschluss gleichstellen lassen, sofern sie in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe versetzt sind. Das gleiche gilt, wenn eine G9-Schülerin oder ein G9-Schüler am Ende der Jahrgangsstufe 10 zwar nicht in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe versetzt wurde, die Erteilung des mittleren Abschlusses aber unter entsprechender Anwendung der Versetzungsbestimmungen des mittleren Bildungsganges möglich gewesen wäre.
Klassenarbeiten
In den Hauptfächern sind für die Jahrgangsstufe 5 und 6 verbindlich fünf, für die Jahrgangsstufe 7 bis 9 vier Klassenarbeiten pro Schuljahr vorgesehen. Für die Fächer Deutsch, Mathematik und in den Fremdsprachen ist jeweils eine Mindestzahl anzufertigender Klassen-bzw. Kursarbeiten
im verkürzten gymnasialen Bildungsgang (G8) vorgesehen, ebenso gibt es eine Mindestzahl im nicht verkürzten gymnasialen Bildungsgang (G9). In den Jahrgangsstufen 7 bis 9 sind mindestens zwei Arbeiten pro Halbjahr anzufertigen. In den Nebenfächern kann je Fach und Halbjahr eine schriftliche Lernkontrolle durchgeführt werden. Lernkontrollen können auch durch eine praktische Arbeit ersetzt werden.