Das SGH informiert

Elternbrief Oktober 2024

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
das erste Quartal des laufenden Schuljahres ist fast beendet und ich hoffe, dass Sie und Ihre
Familien sich wieder gut in den Schalalltag einfinden konnten. Gerne möchte ich Ihnen auf
diesem Wege einige wichtige Informationen zukommen lassen.


Neue Klassen 5
129 Schüler/innen in fünf Klassen sind seit den Sommerferien neu an unserer Schule. Da die
Stundentafel für die Jahrgangsstufe 5 nur 28 Stunden ausweist, haben wir für ein Halbjahr ein
zusätzliches Unterrichtsangebot mit jeweils einer Stunde in den Fächern Deutsch und
Mathematik eingerichtet. Im anderen Schulhalbjahr erhalten die Schüler/innen ein
zweistündiges Angebot im Bereich Medienkompetenz. In der Jahrgangsstufe 6, in der
Stundentafel mit 29 Stunden ausgewiesen, gibt es eine Klassenlehrerstunde. Dieses Konzept
hat sich bewährt und wird dementsprechend weitergeführt.


Epochalunterricht
Folgende Fächer werden im Wechsel epochal unterrichtet, d. h. in nur einem Halbjahr:

  • Medienerziehung und eine einstündige Verstärkung der Fächer Mathematik und
    Deutsch in der Jahrgangsstufe 5 (jeweils zwei Stunden pro Halbjahr)
  • Politik und Wirtschaft und Erdkunde in der Jahrgangsstufe 7
  • Physik und Geografie in der Jahrgangsstufe 9

Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass die Note im Halbjahreszeugnis eines epochal
im ersten Halbjahr unterrichteten Faches am Ende des Schuljahres versetzungsrelevant ist.


Wechsel von Religion nach Ethik und umgekehrt
Ein Wechsel ist nur zum Halbjahres- oder Schuljahreswechsel möglich. Der Antrag muss
spätestens zwei Wochen vor Halbjahres- bzw. Schuljahresende vorliegen. Das hierfür
erforderliche Formblatt ist über das Sekretariat erhältlich. Bei religionsmündigen Schülern und
Schülerinnen (Vollendung des 14. Lebensjahres) beantragt der Schüler / die Schülerin den
Wechsel selbst und die Erziehungsberechtigten nehmen mit Unterschrift davon Kenntnis. Bei
nicht religionsmündigen Schülern und Schülerinnen beantragen die Erziehungsberechtigten
den Wechsel.
Will ein Schüler / eine Schülerin einen Religionsunterricht besuchen, der nicht der eigenen
Konfession entspricht, so muss die aufnehmende Lehrkraft zustimmen. In der Regel ist ein
Wechsel zwischen den Konfessionen nicht vorgesehen.


Kriterien der Leistungsbewertung
Die Bewertung der Leistung muss transparent erfolgen und der Bewertungsmaßstab muss
einheitlich sein. Daher hat die Gesamtkonferenz einen Beschluss zu den Kriterien der
Leistungsbewertung gefasst. Sie finden den Beschluss „Kriterien der Leistungsbewertung“ auf
itslearning und auf unserer Homepage. Er enthält eine Zusammenstellung der gesetzlichen
und der schulinternen Regelungen. Einige Teile dieses Dokuments sind in der Aktualisierung
bzw. Überarbeitung. Bitte fragen Sie im Einzelfall daher gerne noch einmal bei dem Fachlehrer
/ der Fachlehrerin nach.


Landeselternbeirat in Hessen
Der Landeselternbeirat hat eine umfangreiche und äußerst informative Broschüre erstellt, die
Informationen über schulrechtliche Regelungen bereithält. Sie heißt „Worüber Eltern in
Hessen informiert sein sollten“. Diese Broschüre wird den Eltern auf der Homepage des
Landeselternbeirats online zur Verfügung gestellt. Sie ist sehr empfehlenswert!


Sekretariat – Öffnungszeiten
montags bis donnerstags: 07.30 Uhr bis 15.00 Uhr
freitags: 07.30 Uhr bis 14.00 Uhr
Mittagspause: 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr
Für die Schülerinnen ist das Schülersekretariat in beiden großen Pausen besetzt. Es befindet sich neben dem vertretungsplan und ist von der großen Halle aus zugänglich. Alle Schülerangelegenheiten werden dort bearbeitet, nicht im Hauptsekretariat.

Bewegliche Ferientage, Studientage und Ferientermine
Herbstferien 14.10.2024 – 25.10.2025
Weihnachtsferien 23.12.2024 – 10.01.2025
Rosenmontag 03.03.2025 unterrichtsfrei
Faschingsdienstag 04.03.2025 Studientag, unterrichtsfrei
Aschermittwoch 05.03.2025 Pädagog. Tag, unterrichtsfrei
Osterferien 07.04.2025 – 21.04.2025
Nach Christi Himmelfahrt 30.05.2025 Brückentag
Nach Fronleichnam 20.06.2025 Brückentag
Sommerferien 07.07.2025 – 15.08.2025

Beurlaubung
Die Schulpflicht ist ein hohes Gut, das nicht leichtfertig und nur auf der Grundlage einer nachvollziehbaren Begründung in Form einer Beurlaubung ausgesetzt werden darf. Dennoch kann es in Ausnahmefällen zu gut begründeten Situationen kommen, in denen Sie Ihre Kinder während der Schulzeit beurlauben lassen möchten oder müssen.

  • Beurlaubungen von bis zu zwei Tagen können durch die Klassenleitung entschieden werden und sind dort schriftlich zu beantragen. Eine nachvollziehbare Begründung muss vorliegen.
  • Beurlaubungen vor und nach den Ferien sind nur in Ausnahmefällen möglich. Buchungstechnisch und finanziell günstigere Reisemöglichkeiten sind ausdrücklich kein Beurlaubungsgrund!!!
  • Anträge müssen spätestens drei Wochen vor Ferienbeginn bei der Schulleitung schriftlich eingereicht werden. Die Anträge werden zu den Schülerakten genommen. Reichen Sie den Antrag rechtzeitig ein, da in der Schule noch einige Tage notwendig sind, um die Entscheidung treffen zu können. Je konkreter Sie schildern, warum Ihr Kind beurlaubt werden soll, desto schneller erhalten Sie eine Antwort.
  • Die Beurlaubungstage sind dabei immer auf ein absolut notwendiges Minimum zu beschränken.
  • Bevor Sie Buchungen von Flügen o. ä. vornehmen, muss Ihnen meine Genehmigung vorliegen. Bereits vorgenommene Buchungen sind kein Grund für eine nachträgliche Beurlaubung.
  • Bitte führen Sie die Freistellungsbestätigung durch die Schule bei Ihrer Reise bei sich. An Flughäfen wird während der Schulzeit kontrolliert, warum schulpflichtige Kinder außerhalb der Ferienzeit reisen.
  • Sollten Sie ohne Beurlaubung verreisen, werden die Tage als unentschuldigte Fehltage im Zeugnis Ihrer Kinder erscheinen. Außerdem müssen Sie mit einem Bußgeldverfahren rechnen.

Förderverein
Jede Schule kann sich glücklich schätzen, wenn sie von einem engagierten Förderverein unterstützt wird. Viele Schulentwicklungsprojekte sind ohne die finanzielle Hilfe des Fördervereins nicht möglich. Die Mitglieder des Fördervereins zeigen mit ihrem jährlichen Beitrag von mindestens 20 € ihre Verbundenheit mit der Schule. Mit diesem Elternbrief möchte ich für unseren Förderverein werben. Unterstützen Sie durch Ihre Mitgliedschaft die Ausbildung der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen.

Ehemaligentreffen
Das SGH lädt alle Ehemaligen jedes Jahr ein, einen Nachmittag miteinander zu verbringen. Das Ehemaligentreffen findet am zweiten Samstag im September statt. Bei Kaffee, Kuchen und musikalischer Untermalung können Sie Erinnerungen auszutauschen, an Schulführungen teilnehmen oder mit Ihrem Abiturjahrgang Ihr Jubiläum feiern. Natürlich sind auch unsere jüngeren Ehemaligen herzlich willkommen.

Wege der Konfliktlösung
In einer so großen Schulgemeinde wie dem SGH kann es selbstverständlich zu Meinungsverschiedenheiten kommen. Innerhalb der Schulgemeinde haben wir uns im Falle eines Konfliktes auf den folgenden bewährten Lösungsweg verständigt. Ich möchte Sie herzlich bitten, diesen Weg der Konfliktlösung zu beachten. Bitte nehmen Sie Abstand davon, Konflikte über itslearning zu lösen. Die Plattform ist ein sehr geeignetes Mittel, um schnell miteinander zu kommunizieren und Termine zu vereinbaren. Konflikte sollten jedoch besser in direktem „menschlichen“ Kontakt miteinander gelöst werden. Schulleitung, Personalrat und SEB-Vorstand des Starkenburg-Gymnasiums sind froh darüber, mit diesem gemeinsam erarbeiteten transparenten Modell der Schulgemeinde aufzuzeigen, wie Konfliktfälle an unserer Schule gelöst werden sollten, sodass die allerletzte Möglichkeit, die Einschaltung von staatlichem Schulamt und/oder Hessischem Kultusministerium, nicht notwendig wird. Ermuntern Sie Ihren Sohn / Ihre Tochter bitte ausdrücklich, auch selbst auf die Lehrkraft zuzugehen. Die meisten Konflikte lassen sich schon auf diesem Wege gut lösen.

„4-Phasen-Modell“
Phase 1

Die Schülerin / der Schüler sucht das klärende Gespräch mit der Lehrkraft. Hierzu kann
sie/er eine Vertrauensperson hinzu bitten (Pate, Mitschüler, Klassenleitung,
Vertrauenslehrer, Schulseelsorger/in, Suchtpräventionsbeauftragte/r).
*Diese Stufe kann entfallen, wenn sich die/der Schüler/In nicht in der Lage sieht, das
notwendige Gespräch alleine führen zu können.
Phase 2
Kontaktaufnahme zwischen Erziehungsberechtigten und Lehrkraft zwecks Vereinbarung
eines Gesprächstermins. Langanhaltender Email-Verkehr ist zu vermeiden.
Beide Seiten führen ein lösungsorientiertes Gespräch und dokumentieren dieses mittels
eines Ergebnisprotokolls. Dieses wird von den Gesprächsteilnehmer/innen unterschrieben
und die Erziehungsberechtigten erhalten auf Wunsch eine Kopie.
Phase 3
Endet das in Stufe 2 beschriebene Gespräch ohne ein für beide Seiten zufriedenstellendes
Ergebnis, so wird ein Mitglied der erweiterten Schulleitung zu einem weiteren Gespräch
gebeten.
Phase 4
Sollte auch in Stufe 3 keine Lösung gefunden werden, so leiten die Parteien aus Stufe 3 das
Gespräch an die Schulleiterin weiter.
Unabhängig von diesem Stufenmodell, welches sich primär auf Einzelprobleme bezieht,
sollen bei klassen-/lerngruppenbezogenen Problemen zuerst die Klassenelternbeiräte und
die Klassenleitung, dann der SEB-Vorstand und als letzte Instanz die erweiterte Schulleitung
hinzugezogen werden.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien nun schöne Herbstferien und Ihren Kindern ein
erfolgreiches Schuljahr.
Herzliche Grüße
Ihre Katja Eicke